16.08.2006 – Wellpappe Report 3/2006
Rückverfolgbarkeit von Transportverpackungen: Der Beitrag der Wellpappenindustrie zum Verbraucherschutz
Interview mit Julian Pachniewski, Leiter Referat Technik, Verband der Wellpappen-Industrie e.V.
Für Lebensmittelhersteller und Behörden, aber auch für die Hersteller von Lebensmittelverpackungen hat die Sicherheit der Konsumenten höchste Priorität. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Reihe spektakulärer Nahrungsmittelskandale sind Industrie und Politik bestrebt, größtmögliche Transparenz für die Verbraucher zu schaffen. Dies macht die Schwerpunktverlagerung der Landwirtschaftsministerien deutlich, die sich im Zuge des letzten BSE-Skandals Anfang des Jahrzehnts oft in „Verbraucherschutzministerien" umbenannten. Besonders wichtig ist dem Gesetzgeber dabei die Kontrolle der Herkunft von Lebensmitteln und deren Verpackungen. So müssen ab dem 27. Oktober 2006 gemäß Artikel 17 der EU-Verordnung 1935/2004 Unternehmen ihre Verpackungsmittel und alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, lückenlos rückverfolgen können. Wellpappe Report sprach mit Julian Pachniewski, Leiter des Referats Technik des Verbandes der Wellpappen-Industrie e. V. (VDW) darüber, wie die deutschen Wellpappenhersteller sich auf diesen Stichtag vorbereiten.
Wellpappe Report: Herr Pachniewski, zittern die Wellpappenhersteller vor dem 27. Oktober?
Julian Pachniewski: Natürlich nicht. Unsere Mitglieder entwickeln Konzepte, um den rechtlichen Vorschriften nachkommen zu können. Einige Mitglieder haben bereits komplexe Rückverfolgbarkeitssysteme installiert, andere sind noch in der Umsetzungs- und Erprobungsphase. Der VDW hatte am 26. Juni die Mitglieder zu einem Workshop eingeladen, auf dem verschiedene Aspekte der Rückverfolgbarkeit wie Anforderungen, Methoden sowie einige bereits bei der Wellpappenherstellung in Deutschland eingeführte Systeme besprochen wurden. Sie sehen, die Branche ist bestens vorbereitet.
WPR: Die meisten Transportverpackungen kommen mit Lebensmitteln nicht direkt in Kontakt. Warum beschäftigt sich die Wellpappenindustrie so akribisch mit diesem Thema?
JP: Zum einen spricht der Gesetzgeber nicht von einem direkten, sondern von einem Lebensmittelkontakt. Dies schließt die Möglichkeit mit ein, dass – zumindest rein theoretisch – bei bestimmten Verpackungskonfigurationen Lebensmittel auch durch eine Sekundärverpackung z. B. sensorisch beeinflusst werden könnten. Zum anderen wollen die Lebensmittelhersteller alle Materialien erfassen, die in ihre Produktionsräume gelangen – egal, ob diese Materialien auf die Lebensmittel einwirken können oder nicht. So entsteht seitens des Marktes ein enormer Druck, auch die Rückverfolgbarkeit von Transportverpackungen aus Wellpappe zu gewährleisten.
WPR: Worum geht es bei der Rückverfolgbarkeit genau?
JP: Das Ziel der Wellpappenhersteller bei diesem erweiterten Qualitätsmanagement ist es, im Bedarfsfall lückenlose Nachweise erbringen zu können: Welche Stoffe und Materialien wurden wann und wo bezogen, wann und in welcher Form wurden sie eingesetzt. Das betrifft alle verwendeten Papiere, Stärken, Druckfarben, Leime usw.
WPR: Das klingt nach einem enormen Aufwand für die Wellpappenhersteller.
JP: Das ist richtig. Der Gesetzgeber hat keine Umsetzungsvorschriften erlassen, sondern überlässt die Ausführung der Industrie. Hier muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, wie es seinen Kunden die geforderte Transparenz schafft. Aber ein funktionierendes Rückverfolgbarkeitssystem hat ja auch einen erheblichen Vorteil: Im Falle eines Verdachts auf Verbraucherschäden und darauf folgenden Rückrufaktionen können die Verpackungslieferanten sehr einfach Schuld- und Haftungsansprüche klären.
WPR: Gibt es für die Wellpappenhersteller Orientierungspunkte für die Umsetzung?
JP: Wir sind in intensiven Abstimmungen mit unseren europäischen Partnerverbänden – auch auf europäischer Ebene wird hart an der Umsetzung der Rückverfolgbarkeitsbestimmungen gearbeitet. Am Ende wird ein Dokument entstehen, das den deutschen Wellpappenherstellern sichere Orientierung bei der Umsetzung der Forderungen vom Gesetz und Markt bietet.